Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reifenservice Eduard Albrecht

1. Allgemeines

1.1 Den Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

Bei abweichenden Vereinbarungen bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen, dass die ausgewählten Reifen und Felgen für das entsprechende Fahrzeug zugelassen und mit diesem kompatibel sind. Der Käufer muss sich vor Auftragserteilung über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV-Freigaben und Auflagen seines Fahrzeugherstellers.

Reifenservice Eduard Albrecht haftet nicht für die Inkompatibilität der Reifen oder Felgen mit dem Fahrzeug des Kunden.

Bei mitgebrachten Reifen (Fremdmontage) schließen wir jegliche Gewährleistung aus.

1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Zusätzlich gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verwahrung von Reifen/Räder


2. Preise

2.1 Es gelten jeweils die vereinbarten Preise bei Vertragsabschluss bzw. die des übermittelten Angebots. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer.

Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Vertragsabschluss bzw. vor Versendung der Bestellung angezeigt werden.

Die auf der Website www.reifenservice-albrecht.de/service-and-preise/ angegebene Preisliste dient lediglich zur Orientierung und ist tagesabhängig. Die Preisangaben sind damit unverbindlich, maßgeblich sind die am Liefertag gültigen Listenpreise.

Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für Versand und Verpackung.

Änderungen der Angebote in Ausführung und Farbe bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Aufträge gelten als angenommen, sobald Reifenservice Eduard Albrecht den Auftrag ausführt.

2.2 Sollten wider Erwarten erhebliche Probleme bei der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung entstehen, behalten wir uns das Recht vor, den Mehraufwand nachträglich in einem verhältnismäßig angemessenen Umfang zusätzlich zu berechnen.


3. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug in Bar fällig. 

Der Kunde hat des Weiteren neben der Barzahlung folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (PayPal), Echtzeitüberweisung.

Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum bzw. nach Leistungserstellung ohne Abzug fällig.

Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.

Der Kunde kommt bei Nichtzahlung am Folgetag auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug.


4. Vertragsabschluss und Lieferzeit

4.1 Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen Reifenservice Eduard Albrecht (Einzelunternehmen) vertreten durch 


Eduard Albrecht                                                                                               

Adresse: Ackerstraße 14, 56269 Dierdorf

Telefon: 0157 58166789

E­Mail: reifenservice.ea@gmx.de

Wirtschafts­Identifikationsnummer: 32/002/59993

und dem Kunden ein Vertrag zustande.

4.2 Der Vertragsabschluss erfolgt im elektronischen Geschäftsverkehr über Fernkommunikationsmittel (Telefon / E­Mail), bzw. soziale Medien oder über persönliche Absprache zwischen Reifenservice Eduard Albrecht und dem Kunden.Dabei stellt die auf der Website www.reifenservice-albrecht.de/service-and-preise/ angegebene Preisliste eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar. Die Details des jeweiligen Angebotes werden je nach Bedarf, ggf. auch individuell mit dem Kunden vereinbart.

4.3 Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem wir Ihre Kundenbestellung annehmen und den Auftrag ausführen. Nach bestätigtem Kundenauftrag wird die Ware durch Reifenservice Eduard Albrecht für und im Auftrag des Kunden bei einem Drittanbieter bestellt.

Die Lieferzeit der bestellten Ware ist abhängig von den Lieferbedingungen des jeweiligen Drittanbieters und des Versenders, bei dem Reifenservice Eduard Albrecht die Ware für den Kunden bezieht.

Bei eventuell längeren Lieferzeiten oder Verzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.

Sollten Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskampf oder sonstigen, von uns nicht zu vertretenden, Umständen entstehen, so wird unsere Lieferfrist angemessen verlängert. Hat der Drittanbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere durch höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, so hat unser Kunde das Recht, insoweit von dem Vertrag mit Reifenservice Eduard Albrecht zurückzutreten.

Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere bereits erfolgte Zahlungen, werden zurückerstattet.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unerwarteter Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten sind von Reifenservice Eduard Albrecht nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene, allgemeine Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder allgemeiner Mangel an Transportmitteln. Behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten wirksam werden, hat Reifenservice Eduard Albrecht auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die angegebenen Lieferfristen verlängern sich jeweils um die Dauer der von Reifenservice Eduard Albrecht nicht zu vertretenden Lieferverzögerung.

4.4 Lieferungs- und Leistungsort ist der Betriebsort in Dierdorf. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Dienstleistung von Reifenservice Eduard Albrecht erbracht wurde. 

Nach einem Reifenwechsel wird darauf hingewiesen, dass die Radschrauben nach 50 Kilometer Fahrt durch Fachpersonal zu prüfen und ggf. nachzuziehen sind. Reifenservice Eduard Albrecht haftet nicht für fahrlässiges Verhalten des Kunden. 


5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen

Bezahlung vor. 

Bis zur vollständigen Bezahlung ist unser Kunde weder zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware noch zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt. 

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, 

die von uns gelieferte Ware, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen - unabhängig davon, ob sie bereits montiert oder noch unmontiert ist. 

Unser Kunde ist in diesem Fall nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. 


6. Sachmängelhaftung, allgemeine Haftung und Haftungsausschluss

6.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt (siehe 6.2).

Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Reifenservice Eduard Albrecht, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

Während des Aufenthaltes auf unserem Gelände schließen wir sämtliche Haftung bezüglich Material und körperlicher Schäden unserer Kunden aus. Wir weisen darauf hin, dass das Tragen von Sicherheitsbekleidung (insbesondere Sicherheitsschuhe mit einer verstärkten Sohle und Stahlkappen vorne) für den Kunden verpflichtend ist.

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen.

Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

6.2 Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei den Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) die Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere

durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) die Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch

andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) die Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, rostigen oder sonst mangelhaften

Felge montiert werden,

g) die Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen 

wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) die Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

k) die Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern,

bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen

Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

l) Sonstiger unsachgemäßer Ausführung der Produkte

6.3 Beanstandungen wegen unrichtiger Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich nach Lieferungserhalt anzuzeigen. Die Ware muss sich noch im Zustand der Anlieferung befinden. 

Stellt sich bei Mängelrügen heraus, dass von Reifenservice Eduard Albrecht nicht zu vertretende Umstände zum Schaden beigetragen haben bzw. dass die Beanstandungen nicht oder teilweise nicht berechtigt sind, so trägt der Käufer einen angemessenen Teil der Kosten, mindestens 50% des Sachwerts. Dies gilt auch für Nachbesserung oder Nachlieferung, die kostenmäßig in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht. Der Käufer ist verpflichtet, Aufwendungen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

Dem Käufer bleibt bei drei Fehlgeschlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

6.4 Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir die im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

Wir haften für Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweislich bewiesen wird.

Wir sind nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG verpflichtend teilzunehmen. Der Gerichtsstand ist 56269 Dierdorf oder in der unmittelbaren Umgebung beim nächsten Gericht.


7. Stornierung und Falschbestellung

Eine Stornierung ist unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt binnen Frist von 24 Stunden keine schriftliche Stornierung, so gilt das Einverständnis zu der angegebenen ungefähren Lieferzeit als erteilt. Bei Annahmeverweigerungen gehen die Lieferungskosten zu Lasten des Kunden. 

Da es sich bei Reifen und Felgen um Bestellware handelt, die wir nach Kundenauftrag bei anderen Lieferanten bestellen, sind wir bei Stornierungen oder Falschbestellungen, die in der Verantwortung des Kunden liegen (siehe 1.2) berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Rücksendung und deren Abwicklung dem Kunden in Rechnung zu stellen.


8. Abnahme

Unser Kunde ist zur zeitnahen (innerhalb 14 Tage) Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abnahme in unserem Betrieb.

Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand weder zum 

vereinbarten Übergabedatum, noch nach Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Sollte ein Fahrzeug innerhalb von einem Jahr nach Auftragserteilung weiterhin nicht abgeholt werden, so geht das Fahrzeug in den Besitz von Reifenservice Eduard Albrecht und darf veräußert werden, gleiches gilt bei Nichtzahlung. Die dadurch entstandenen Lagerkosten werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt, sowie mögliche Kosten für eine Verkaufsauktion.


9. Kundendaten

Die von uns erhobenen Kundendaten (wie z.B. Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen) werden ausschließlich für die Erledigung des Auftrages im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.


10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reifenservice Eduard Albrecht für Verwahrung von Reifen/Räder

1. Der Vertrag über die Verwahrung von Reifen / Rädern (Verwahrungsvertrag) wird zwischen Reifenservice Eduard Albrecht und dem Kunden für die Dauer von 6 Monaten, ab Datum der Einlagerung, geschlossen.

2. Die Vergütung (Verwahrungsentgelt) beträgt pro Saison (Winter / Sommer) je 35,00 EUR brutto (für 4 Reifen/Räder) und ist mit der Einlagerung oder Abholung bzw. Montage der zu verwahrenden Ware fällig.

3. Der Kunde hat das Recht, die verwahrten Artikel auch zu jedem früheren Zeitpunkt wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht dadurch nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Ware endet der Verwahrungsvertrag.

4. Wird die verwahrte Ware nach Ablauf der vereinbarten Einlagerungszeit nicht abgeholt, verlängert sich der Verwahrungsvertrag automatisch jeweils um weitere 6 Monate, mit entsprechendem Vergütungsanspruch.

5. Nach Ablauf der vereinbarten Einlagerungszeit ist die verwahrte Ware binnen 4 Wochen nach Zugang einer telefonischen oder schriftlichen Abholungsaufforderung mit Fristsetzung und Hinweis auf die Rechtsfolgen, abzuholen.  Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, erklärt er sich im gleichen Zuge mit der freihändigen Verwertung oder Entsorgung durch den Verwahrer einverstanden. Eventuell anfallende Kosten der Verwertung bzw. Entsorgung trägt der Kunde. 

6. Der Verwahrer leistet Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Kunden. Höhere Gewalt definiert sich nach den Richtlinien der Versicherungseinrichtungen.

7. Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der verwahrten Artikel infolge von Feuer/Diebstahl/Vandalismus etc. kommen, weisen wir darauf hin, dass der Kunde zuerst Ansprüche gegenüber seiner Kfz-Versicherung geltend machen muss. 

8. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verwahrer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

9. Zusätzlich gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Reifenservice Eduard Albrecht

 

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